Leistbare Beratung von Anfang an
Niemand sollte aus Kostengründen auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt verzichten müssen. Eine frühzeitige Rechtsberatung kann Ihnen viel Geld und Aufwand ersparen. Für eine Erstberatung verrechne ich je nach Dauer und Komplexität zwischen € 80 und € 140 (brutto). Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten decken, wird das Honorar direkt mit der Versicherung abgerechnet. In Einzelfällen, insbesondere bei anschließender Beauftragung, kann die Erstberatung auch kostenlos erfolgen.
Flexible Honorargestaltung
Grundsätzlich gilt das Prinzip der freien Honorarvereinbarung: Pauschalhonorar oder Zeithonorar (Abrechnung nach Stundensätzen) sind möglich. Pauschalhonorare bieten sich besonders bei klar absehbaren Leistungen an, etwa bei Liegenschaftstransaktionen oder einvernehmlichen Scheidungen. Ohne gesonderte Vereinbarung richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeinen Honorar-Kriterien. Bei länger dauernden Prozessen wird das Honorar vorab geschätzt, Zwischenabrechnungen können auf Wunsch erfolgen, und das Prozessrisiko wird ausführlich erläutert.